Wir bearbeiten insbesondere Mandate mit folgenden Schwerpunkten:
Baurecht
Das Baurecht ist ein Teil des Immobilienrechts und betrifft unter anderem die Rechtsbeziehungen der mit der Planung und Durchführung eines Bauwerks beteiligten Bauherren, Planer, Bauunternehmer, Behörden und weiteren Beteiligten. Dabei sind insbesondere Vergütungsfragen, Bau- und Planungsmängel sowie Haftungsfragen von hoher Relevanz.
Architekten- und Ingenieurrecht
Im Rahmen des Architekten- und Ingenieurrechts wird konkret die Rechtsbeziehung zwischen dem mit der Planung und/oder der Bauüberwachung beauftragten Planer und dessen Auftraggeber geprüft. Dabei sind auch hier Honorarfragen, Bau- und Planungsmängel sowie Haftungsfragen von hoher Relevanz.
Vergaberecht
Das Vergaberecht regelt die Vergabe öffentlicher Aufträge durch öffentliche Auftraggeber. Da öffentliche Auftraggeber gehalten sind, ihre Vergabeverfahren nach Wettbewerbsgrundsätzen neutral und transparent zu gestalten, ist insbesondere zu prüfen, ob die Bewertungskriterien und Methoden den Anforderungen der Rechtsprechung in der Ausschreibung genügen.
Daneben werden auch für private Bieter im Vergabeverfahren die einzureichenden Teilnahmeanträge und Angebote auf die Einhaltung der vergaberechtlichen Vorschriften und
formellen Voraussetzungen überprüft, um einen Ausschluss vom Vergabeverfahren zu vermeiden und die Chance auf den Zuschlag zu erhöhen.
Energierecht und kommunale Wärmeplanung
Beratung von Netzbetreibern in Marktraumumstellungsverfahren zur Gasqualität, Bearbeitung und Verhandlung energierechtlicher Verträge, Rechte und Pflichten aus Leitungen wie Grundbuchsicherung, Duldung und Umverlegungsansprüchen, Erneuerbare Energien wie Photovoltaik-, Windkraft- und Power-to-Gas-Anlagen, Netzangelegenheiten, z.B. Netzzugang, Netzentgelte, Netzregulierung, Vergütungen, Vertretung gegenüber Landesregulierungsbehörden und der Bundesnetzagentur, Wärmepumpensysteme
Beim Energierecht handelt es sich im Wesentlichen um das Recht der leitungsgebundenen Energieversorgung mit Strom, Wasser und Fernwärme auf Grundlage des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) sowie des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG). Zudem stellen die aktuellen Neuerungen zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) und die in diesem Zusammenhang zu erwartende Entwicklung in der kommunalen Wärmeversorgung insbesondere die kommunalen Stadtwerke im Hinblick auf den Altbaubestand und dessen zukünftige Wärmeversorgung vor eine große planerische Herausforderung.
Verwaltungsrecht
Das Verwaltungsrecht regelt die Beziehung des Staates zu seinen Bürgern. Im Bereich des Verwaltungsrechts liegt der Schwerpunkt meiner Tätigkeit insbesondere im öffentlichen Baurecht, welches unter anderem das Planungsrecht, das Bauordnungsrecht sowie das Bodenordnungsrecht umfasst und dem Gewerbe- und Gaststättenrecht.
Vertragsrecht
Vor Abschluss eines weitreichenden Vertrags sollte dieser überprüft werden und insbesondere geprüft werden, ob die gegenseitigen Interessen ausreichend Berücksichtigung finden und keine „Fallstricke“ enthalten sind.
Baurecht
Das Baurecht ist ein Teil des Immobilienrechts und betrifft unter anderem die Rechtsbeziehungen der mit der Planung und Durchführung eines Bauwerks beteiligten Bauherren, Planer, Bauunternehmer, Behörden und weiteren Beteiligten. Dabei sind insbesondere Vergütungsfragen, Bau- und Planungsmängel sowie Haftungsfragen von hoher Relevanz.
Architekten- und Ingenieurrecht
Im Rahmen des Architekten- und Ingenieurrechts wird konkret die Rechtsbeziehung zwischen dem mit der Planung und/oder der Bauüberwachung beauftragten Planer und dessen Auftraggeber geprüft. Dabei sind auch hier Honorarfragen, Bau- und Planungsmängel sowie Haftungsfragen von hoher Relevanz.
Vergaberecht
Das Vergaberecht regelt die Vergabe öffentlicher Aufträge durch öffentliche Auftraggeber. Da öffentliche Auftraggeber gehalten sind, ihre Vergabeverfahren nach Wettbewerbsgrundsätzen neutral und transparent zu gestalten, ist insbesondere zu prüfen, ob die Bewertungskriterien und Methoden den Anforderungen der Rechtsprechung in der Ausschreibung genügen.
Daneben werden auch für private Bieter im Vergabeverfahren die einzureichenden Teilnahmeanträge und Angebote auf die Einhaltung der vergaberechtlichen Vorschriften und
formellen Voraussetzungen überprüft, um einen Ausschluss vom Vergabeverfahren zu vermeiden und die Chance auf den Zuschlag zu erhöhen.
Energierecht und kommunale Wärmeplanung
Beim Energierecht handelt es sich im Wesentlichen um das Recht der leitungsgebundenen Energieversorgung mit Strom, Wasser und Fernwärme auf Grundlage des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) sowie des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG). Zudem stellen die aktuellen Neuerungen zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) und die in diesem Zusammenhang zu erwartende Entwicklung in der kommunalen Wärmeversorgung insbesondere die kommunalen Stadtwerke im Hinblick auf den Altbaubestand und dessen zukünftige Wärmeversorgung vor eine große planerische Herausforderung.
Verwaltungsrecht
Das Verwaltungsrecht regelt die Beziehung des Staates zu seinen Bürgern. Im Bereich des Verwaltungsrechts liegt der Schwerpunkt meiner Tätigkeit insbesondere im öffentlichen Baurecht, welches unter anderem das Planungsrecht, das Bauordnungsrecht sowie das Bodenordnungsrecht umfasst und dem Gewerbe- und Gaststättenrecht.
Vertragsrecht
Vor Abschluss eines weitreichenden Vertrags sollte dieser überprüft werden und insbesondere geprüft werden, ob die gegenseitigen Interessen ausreichend Berücksichtigung finden und keine „Fallstricke“ enthalten sind.